Kosten der Therapie

Um ein genau zugeschnittenes Angebot verfassen zu können, lege ich Wert auf konkrete Information vom Auftraggeber. Darum geht jeder Angebotserstellung ein Gespräch voraus. Jedes Angebot setzt sich aus Vorarbeit, Durchführung der Sitzung/des Treffen, Nachbereitung, Evaluierung und eventueller weiterführenden Sitzung zusammen.

Kosten der Supervision

Die Höhe des Honorars wird vor Beginn der gemeinsamen Arbeit vereinbart und hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

Bezahlung

Das Honorar wird nach jeder Sitzung entweder in der Praxis bar bezahlt oder auf Wunsch wird eine Rechnung erstellt.
Die Leistungen sind laut § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei.

Termin-Absagen

Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wird der Termin kurzfristig (weniger als 24 Stunden) abgesagt und kann er nicht an jemand anderen vergeben werden, oder wird der Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, werden die Kosten in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

Kostenerstattung der Therapie durch die Krankenkasse

Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. Jedoch erstatten manche private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen anteilmäßig die Kosten. Sprechen Sie hierzu bitte im Vorfeld mit ihrer Kasse, ob Sie Heilpraktiker-Psychotherapie-Leistungen erstatten. Sie erhalten dann im Anschluss an unsere Behandlung oder monatlich (bei längerer Behandlungsdauer) eine Rechnung, die Sie der Kasse einreichen können.

Erstattung der Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen
Eine Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenkassen ist leider nicht möglich, da Heilpraktiker-Leistungen bisher noch keinen Eingang im Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gefunden haben.

Private Krankenversicherungen und privater Zusatzversicherungen bzw. Heilpraktiker-Zusatzversicherungen
beteiligen sich in der Regel an einem Teil des Honorars. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sprechen Sie hierzu bitte im Vorfeld mit Ihrer Kasse, ob und in welcher Höhe sie sich an den Leistungen eines „Heilpraktikers für Psychotherapie“ beteiligen. Manche Versicherungen verlangen dazu auch einen sogenannten „Konsiliarbericht“ zur Abklärung somatischen Erkrankung sowie, falls der somatisch abklärende Arzt dies für erforderlich hält, eines psychiatrisch tätigen Arztes. Das entsprechende Formular wir Ihnen in der Regel von ihrer Versicherung zugesandt. Wenden Sie sich damit umgehend an Ihren Arzt, er wird alles Weitere für Sie veranlassen und ausfüllen.

Für die Erstellung einer beteiligungsfähigen Honorarrechnung finden folgende Abrechnungs-Schlüssel der GebüH ihre Verwendung:

  • 19.1 Psychotherapie von 30 Minuten Dauer (Beteiligung max. 26,- Euro)
  • 19.2 Psychotherapie von 50 – 90 Minuten Dauer (Beteiligung max. 46,- Euro)
  • 19.3 Psycholog. Exploration mit eingehender Beratung (Beteiligung max. 46,- Euro)

 

Private Zusatzversicherung

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, kann es sich für Sie lohnen, vor Beginn unserer Arbeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die auch die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie einschließt (Kosten ca. 10,- bis 30,- Euro pro Monat). sie bekommen so nicht nur einen guten Teil des Honorars erstattet, sondern auch bessere Leistungen z.B. bei Zahnersatz, Krankenhausversorgung und Brillen. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Inanspruchnahme der Zusatzversicherungen je nach Vertragsvereinbarungen eine Wartezeit einhalten müssen.